Projekt Beschreibung

Neue Nutzungsmöglichkeiten der Kirche

Nutzung von Gebäuden für nicht-kirchliche Veranstaltungen

 

 

 

Hinweise zur Nutzung von Gebäuden für nicht-kirchliche Veranstaltungen (bspw. Trauerfeiern)

Mit dem Zusammenschluss der Kirchengemeinden Zappendorf-Salzmünde, Fienstedt und Höhnstedt zur ev. Kirchengemeinde Katharina von Bora, Salzatal am 01.01.2025 wurde es notwendig, die bis dato unterschiedlichen Nutzungsordnungen und Läuteordnungen für die Kirchen in Salzatal zu vereinheitlichen.

Es wurde dabei zunächst folgende Grundprämisse festgestellt:

Kirche ist seit ihrer Gründung Kirche für andere und alle. Grundsätzlich ist daher eine Nutzung von Kirchengebäuden, die sich im Gebrauch der Kirchengemeinde Katharina von Bora Salzatal befinden, nicht nur möglich, sondern gern gesehen.

Dies betrifft vor allem die Kirchen in Schiepzig, Pfützthal, Müllerdorf, Höhnstedt, Krimpe, Schochwitz, Gorsleben und Fienstedt.

Die Nutzung der Kirchengebäude durch Nichtmitglieder der Kirchengemeinden ist zum Beispiel für Trauerfeiern, Hochzeiten und Jubiläen möglich. Dabei kann auch der Pfarrer als Redner und/oder Liturg auftreten.

Ebenso kann dem Wunsch entsprochen werden, einen Verstorbenen auszuläuten.

Dies alles ist für Kirchenmitglieder kostenfrei.

Hinweise zur Gebührenverordnung und zu Nutzungsbedingungen für Nichtmitglieder der Kirchengemeinde finden Sie in der Heimatzeitung Nr. 7/25 bzw. unter

https://www.gemeinde-salzatal.de/de/datei/anzeigen/id/54241,1246/heimatzeitung_07_2025.pdf

oder direkt im Gemeindebüro der Kirchengemeinde in Schochwitz.